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Wir stellen vor: Coca-Cola Starlight Zero Sugar, das erste kohlensäurehaltige Getränk in limitierter Auflage von Coca-Cola Creations. Erleben Sie ein subtiles Kühlgefühl, während Sie das rötliche Starlight-Getränk mit einem neuen, aber bekannten großartigen Coca-Cola-Geschmack genießen. Entdecken Sie unendliche Möglichkeiten aus einer neuen Welt mit Coca-Cola Starlight, bevor es weg ist.
Vom Weltraum inspiriertes Coca-Cola-Getränk in limitierter Auflage
Space-aromatisierter Coca-Cola-Geschmack mit einem subtilen Kühlgefühl
Eiskalt servieren für maximale Erfrischung und um sich wie unter den Sternen zu fühlen
Füllmenge: 250ml
Verkehrsbezeichnung: Koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk
Aufbewahrungs- und/oder Verbrauchshinweis: Trocken und Kühl lagern
Kohlensäurehaltiges Wasser, Konzentrate (Karotte, schwarze Johannisbeere), Säuerungsmittel (E338), Farbstoff (E150d), Süßungsmittel (Aspartam, Acesulfam-K), natürliche Aromen, Koffeinaroma, Säureregulator (E331)
Pro 100 g Energie 3,2 kJ / 1 kcal, Fett 0 g, davon gesättigte Fettsäuren 0 g, Kohlenhydrate 0 g, davon Zucker 0 g, Protein 0 g, Salz 0,01 g.
Wir berechnen Ihnen 0,25⬠Einwegpfand pro Flasche oder Dose. Diesen Betrag erhalten sie komplett nach er Abgabe zurück.
Die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) enthält Regelungen über die Pfanderhebung- und Rücknahmepflicht von Einweggetränkeverpackungen (sog. Dosenpfand). Demnach muss für bestimmte Getränke in Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter ein Pflichtpfand in Höhe von mindestens 0,25 ⬠erhoben werden. Seit 01. Mai 2006 gilt das Dosenpfand auch für nicht kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 Vol. %, sofern sie in nicht ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen verkauft werden.
Die Rückgabe der Einweggetränkeverpackungen ist grundsätzlich bei allen Händlern möglich, die Einweggetränkeverpackungen derselben Materialart in ihrem Sortiment führen. Die Rücknahme kann nicht mehr wie in der Vergangenheit auf Getränkeverpackungen beschränkt werden, die hinsichtlich Art, Form, Größe und Inhalt mit den im Verkaufssortiment geführten Getränkeverpackungen vergleichbar sind (sog. âInsellösungenâ). Damit kann beispielsweise eine Getränkedose in jedem Supermarkt zurückgegeben werden, der Getränkedosen in seinem Sortiment führt. Das gleiche gilt für Glaseinwegflaschen und Kunststoffeinwegflaschen.
Eine Besonderheit gilt allerdings nach wie vor für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m². Diese Geschäfte müssen nur Einweggetränkeverpackungen derjenigen Marken zurücknehmen, die sie im Angebot haben. Solche kleinflächigen Geschäfte müssen also die Dose nur für die Getränkemarke zurücknehmen, die sie auch tatsächlich verkaufen.
Bei Fragen können Sie uns auch gerne kontaktieren. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter !